Logo

Themen

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung von Themen, zu denen wir schwerpunktmäßig beraten. Die Texte orientieren sich an den Ausführungen des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Notrufe für Frauen (bff). Wir haben die Texte stark gekürzt, verweisen aber jeweils am Ende einer Thematik mit Hilfe eines Links auf die ausführlichen Seiten des Bundesverbandes oder zu anderen weiterführenden Ausführungen.

Häusliche Gewalt

umfasst Übergriffe durch aktuelle oder frühere Ehe- oder Lebenspartner*innen. Überwiegend wird sie von Männern gegen Frauen ausgeübt. Sie ist in allen sozialen Schichten, also einkommens- und bildungsunabhängig zu finden.

Das gewalttätige Verhalten wird häufig bewusst oder unbewusst als Mittel zur Ausübung von Macht und Kontrolle eingesetzt. Andauernde häusliche Gewalt zwingt Betroffene zu einem Leben in ständiger Angst vor dem nächsten, unkalkulierbaren Gewaltausbruch. Häufig schämen sich die Betroffenen, haben Angst davor, dass ihr Umfeld etwas mitbekommt.

Gewalt gegen Kinder fällt nicht unter den Begriff der häuslichen Gewalt. Kinder sind jedoch häufig direkt oder indirekt von häuslicher Gewalt gegen die Mutter mitbetroffen.

https://www.frauen-gegen-gewalt.de

https://www.schleswig-holstein.de

Vergewaltigung / sexuelle Nötigung

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Sie sind eine extreme Form von Gewalt, bei der Sexualität als Mittel zur Machtdemonstration, Demütigung und Unterwerfung von Frauen und Mädchen eingesetzt wird.

Auch eine versuchte Vergewaltigung oder andere sexuelle Übergriffe können für die Betroffenen schwere Folgen haben. In Deutschland erlebt etwa jede 7. Frau ab ihrem 16. Lebensjahr mindestens einen sexuellen Übergriff im strafrechtlichen Sinn.

Wir möchten Ihnen helfen, mögliche Folgen zu verstehen, Wege zur Bewältigung der Gewalt zu finden und über mögliche juristische Schritte aufklären.

https://www.frauen-gegen-gewalt.de

KO-Tropfen

Als so genannte K.o.-Tropfen kommt eine Vielzahl von Substanzen in Betracht. Sie haben eine beruhigende, schlafanstoßende sowie muskelentspannende Wirkung mit nachfolgenden Erinnerungsstörungen für die Zeit ab der Einnahme. Die Wirkung von K.o.-Tropfen setzt in kurzer Zeit ein und dauert je nach Substanz und Dosis meist einige Stunden an.
Die Substanz GHB wird verwendet, weil sie unbemerkt in Getränke eingebracht werden kann. In Verbindung mit Alkohol und anderen Betäubungsmitteln können sie fatale Folgen haben, bis hin zu lebensgefährlichen Atemstillständen.

Hinweise für die Einnahme

  • Schlagartiger Erinnerungsverlust
  • Zweifel daran, dass so ein Black-out durch den Alkoholkonsum hervorgerufen werden konnte
  • Noch vor dem Erinnerungsverlust setzen häufig Schwindel (ähnlich wie bei Kreislaufstörungen), Schweißausbrüche, ein benebeltes Gefühl („wie in Watte gepackt“) ein.
  • Nachdem die Opfer wieder zu sich gekommen sind, können sie unter starker Übelkeit, häufig mit stundenlangem Erbrechen, Panik- und Angstanfällen leiden.
Wichtig für eine mögliche Anzeige ist es, möglichst umgehend Blut- und Urinproben sicherstellen zu lassen, da die Substanzen nur für wenige Stunden nachweisbar sind.

Dies kann von jeder Hausärztin / von jedem Hausarzt, aber auch in den Ambulanzen aller Krankenhäuser und in rechtsmedizinischen Instituten erfolgen. Bei einem routinemäßigen Drogenscreening wird GHB nicht erfasst.

https://www.frauen-gegen-gewalt.de

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.

Wir bieten Ihnen Beratung an, wenn Sie von Missbrauch betroffen sind oder betroffen waren und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Suche nach einem Therapieplatz.

https://www.frauen-gegen-gewalt.de

Sexuelle Belästigung im Alltag und am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung kann uns an verschiedensten Orten begegnen: In der Bahn, in der Schule, in der Öffentlichkeit aber auch Zuhause. Dazu gehören sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts.

Seit dem 10.11.2016 gibt es erstmals einen Straftatbestand der sexuellen Belästigung in der deutschen Gesetzgebung.(§ 184i StGB)

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beinhaltet nicht nur solche Handlungen, die ohnehin unter die „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ des Strafgesetzbuches fallen, sondern ist auch gegeben, wenn „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird“ (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, § 3, Abs. 4).

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist in der Regel eine gezielte und bewusste Handlung. Sie ist kein individuelles Problem einzelner Frauen – auch wenn sich betroffene Frauen damit häufig sehr alleine fühlen – sondern eine stark verbreitete und verdeckte Form der Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt. Belästigungen sind oftmals keine Einzeltaten, sondern wiederholen sich meist mehrfach. Sie finden nicht nur in abgelegenen Räumen, sondern ebenso am öffentlichen Arbeitsplatz, in Kantinen, Pausenräumen, in Treppenhäusern oder Fluren statt. (bff)

https://www.frauen-gegen-gewalt.de

Digitale Gewalt

Digitale Gewalt, ausgeübt durch digitale Medien wie z.B. Handys, PCs oder im Internet, umfasst eine Vielzahl von Angriffsformen, die auf Herabsetzung, Rufschädigung, soziale Isolation und die Nötigung oder Erpressung eines bestimmten Verhaltens der Betroffenen abzielen. Die durch digitale Medien mögliche anonyme Vorgehensweise erleichtert die Angriffe.

Es gibt Möglichkeiten, sich zu schützen und prüfen zu lassen, ob strafrechtliche Schritte eingeleitet werden können.

https://www.frauen-gegen-gewalt.de

Stalking

Unter Stalking wird das fortgesetztes Verfolgen und Belästigen einer anderen Person verstanden.

Die Mehrzahl der Opfer kennt den „Stalker“. Häufig sind es zurückgewiesene Männer, Ex-Partner oder Ex-Ehemänner, die die Zurückweisung oder Trennung nicht akzeptieren.

Seit 2007 gibt es einen Straftatbestand, der Nachstellung bzw. Stalking erfasst: § 238 StGB ‚Nachstellung‘. Stalking kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Im Jahr 2017 gab es eine Neuregelung des Stalking-Paragrafen. Strafbar ist Stalking nun auch dann, wenn die Handlungen dazu geeignet sind, die Lebensgestaltung der Betroffenen schwerwiegend zu beeinträchtigen. Zuvor musste eine Beeinträchtigung nachgewiesen werden.

Viele Stalking-Handlungen fallen auch unter andere Straftatbestände und können unter Umständen gesondert angezeigt werden, wie z.B. Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung. Damit ein Strafverfahren in Gang gebracht werden kann, muss bei vielen Delikten innerhalb von 3 Monaten nach der Tat ein Strafantrag gestellt werden.

https://www.frauen-gegen-gewalt.de

Trennung / Scheidung

Das Ende einer Beziehung wird immer begleitet von der Frage: „Wie geht es jetzt weiter?“. Wir unterstützenden Sie dabei, sich zu sortieren, d.h. zu erarbeiten, welche Schritte in welcher Reihenfolge notwendig sind.

Diese Gespräche ersetzen keine anwaltliche Beratung, können aber als Vorbereitung dienen.

ALG II

Das ALG II dient zur Existenzsicherung, wenn das eigene Einkommen nicht ausreichend ist. Wir unterstützen unsere Klientinnen bei der Antragsstellung und erklären den ALGII-Bescheid.

Bei Problemen suchen wir das Gespräch mit dem jeweiligen Job-Center und lassen uns von dem juristischen Hintergrunddienst des „Paritätischen“ beraten.

Essstörungen

Unter dem Begriff Essstörungen sind im Wesentlichen drei Krankheitsbilder zusammengefasst: Die Magersucht (Anorexie oder Anorexia nervosa), die Ess- Brech- Sucht (Bulimie oder Bulimia nervosa) und das Übergewicht (Adipositas).

Unser Beratungsangebot richtet sich nicht nur an Frauen und Mädchen, die aufgrund von Problemen mit dem Essen und/ oder bestehenden Essstörungen Unterstützung benötigen, sondern auch an Frauen und Mädchen, die sich unsicher sind, ob sie in eine Essstörung rutschen oder die das Gefühl haben, dass mit ihrem Essverhalten etwas nicht stimmt. Wir unterstützen bei der Suche nach einer geeigneten Klinik, nach Klinikaufenthalten, bieten Krisenintervention und überbrücken die Zeit bis zur Aufnahme einer Psychotherapie und bieten Informationsveranstaltungen zum Thema in sozialen Einrichtungen an. Auch Angehörige von Mädchen und Frauen mit Essstörungen erhalten von uns Unterstützung und Beratung.

https://www.bundesfachverbandessstoerungen.de